. . . und eine Anwaltskanzlei, die sich mit dem Doktortitel eines, seit über 20 Jahren ausgeschiedenen Mitarbeiters schmückt - und die, nach eigener Einschätzung und Rechtsauffassung des Vorganges, eher als Winkeladvokatur zu bezeichnen ist, gibt auch ihren Senf dazu. Diese ist offenbar der Meinung, man brauche den Schuldner nur als „nicht passivlegitimiert“ zu bezeichnen, um nicht haftbar zu sein. Das ist ein Irrtum. Haftbar ist immer der Verursacher eines Schadens.! Ein Inkassounternehmen wurde beauftragt.